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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Umfang und Geltungsbereich
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Foto Heinz, A-6391 Fieberbrunn gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die Klubarbeit gegenüber dem Vertragspartner erbringt und regeln die Erbringung und Durchführung aller derzeitigen und zukünftigen Leistungen zwischen den Vertragspartnern.
1.2. Foto Heinz liefert oder leistet ausschließlich zu diesen AGB, entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden vom Anbieter nicht anerkannt. Mündliche Nebenabreden zwischen den Vertragsparteien wurden nicht getroffen, nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Der mündliche Verzicht auf die Schriftform wird einvernehmlich ausgenommen. Es gilt die jeweils gültige Fassung der AGB,
II. Honorar und Zahlungsbedingungen
2.1 Es gelten die im Anbot oder im Bestellformular angeführten Preise. Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2.2 Alle Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig. Bei Zahlungsverzug ist Foto Heinz entweder zum sofortigen Vertragsrücktritt oder zur Aussetzung sämtlicher Leistungen bzw. Offlineschaltung bestellter Internet-Sites oder Webspace bis zur vollständigen Bezahlung berechtigt.
2.3 Beide Vertragspartner haben das Recht, den Vertrag durch schriftliche oder elektronische Mitteilung unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist, wenn monatliche Zahlung vereinbart ist, sonst unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist aufzukündigen Eine Einzahlung für eine neue Periode verlängert bestehende Verträge für die jeweils bezahlte Periode. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt bei Webdesign-Dienstleistungen inklusive Wartung ein Jahr, bei allen anderen Dienstleistungen ein Monat. Der Vertragspartner ist verpflichtet, jede Änderung von zur Verrechnung notwendigen Daten umgehend bekanntzugeben .
2.4 Das Recht auf Auflösung des Vertrages aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung bleibt unberührt. Wichtige Gründe liegen insbesondere vor, wenn:
-) konkrete Verdachtsmomente auf strafrechtsrelevante Aktivitäten des Auftraggebers, insbesondere Volksverhetzung, Diskriminierung von anderen aufgrund ihrer Hautfarbe, Rasse, Religion oder Weltanschauung vorliegen
-) Daten in jeglicher Form ohne nachgewiesenes Einverständnis des Berechtigten veröffentlicht werden
-) Datenschutzbestimmungen (z.B.: Warez MP3 etc..) missachtet werden
-) der Vertragspartner gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGBs, des Vertrages oder Gesetzesbestimmungen verstößt
-) der Vertragspartner gegen die "Netiquette" und die allgemein akzeptierten Standards der Netzbenutzung verstößt, wie auch durch ungebetenes Werben und Spamming, die Benutzung des Dienstes zur Übertragung von Drohungen, pornographischen Inhalten, Belästigungen oder Schädigung anderer Teilnehmer
-) über das Vermögen des Vertragspartners ein Ausgleichs-, Konkurs oder Vorverfahren eröffnet wird, oder die Eröffnung eines derartigen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.
-) der Auftraggeber bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben macht oder Umstände verschwiegen hat, deren Kenntnis Klubarbeit vom Abschluss des Vertrages abgehalten hätte.
-) wenn der Beginn oder die Weiterführung von Leistungen aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird
-) der virtuellen Server auf eine Weise genutzt wird, die das gesamte Serververhalten als solches beeinträchtigt.
- Zahlungsverzug laut den AGB vorliegt.
III. Preisgültigkeit
3.1. Leistungen von Foto Heinz werden zum jeweils zum Leistungszeitpunkt gültigen Listenpreis berechnet. Der Listenpreis ist den aktuellen Preislisten von Klubarbeit in Prospekten und auf der Homepage von Klubarbeit zu entnehmen.
Folgekosten, die durch die Verwendung des Internet beim Kunden entstehen (z.B.: Telefongebühren) werden vom Kunden selbst getragen.
3.2. Periodisch verrechenbare Entgelte und Entgelte, die nach dem Aufwand berechnet werden, können durch Foto Heinz durch elektronische oder schriftliche Benachrichtigung unter Einhaltung einer Frist von einem Monat geändert werden. Die Änderung tritt am ersten Tag der Verrechnungsperiode in Kraft, die mit dem in der Benachrichtigung angeführten Wirksamkeitsdatum oder danach beginnt.
IV. Leistungserbringung und Gewährleistung
4.1. Foto Heinz betreibt die angebotenen Dienstleistungen mit höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Foto Heinz übernimmt jedoch keine Gewähr für einen ununterbrochenen Zugang zu den vereinbarten Diensten, für die jederzeitige Herstellung der gewünschten Verbindungen oder für die Erhaltung der gespeicherten Daten.
4.2. Für Leistungen die nicht von Klubarbeit selbst sondern über Vermittlung von Foto Heinz durch Dritte erbracht werden, übernimmt dieser keine Gewähr. Folgekosten, die durch die Verwendung des Internet beim Kunden entstehen (z.B.: Telefongebühren) werden vom Kunden selbst getragen.
4.3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Foto Heinz die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber - hat Foto Heinz keinesfalls zu vertreten. Die Leistungserbringung erfolgt nach Wegfall der von Klubarbeit nicht zu vertretenden Störungen zuzüglicher einer angemessenen Nachfrist
4.4. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenem Gewinn sowie der Ersatz von Sachschäden im Sinne des § 9 Produkthaftungsgesetzes ist einvernehmlich ausgeschlossen. Foto Heinz haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten und für den Inhalt von Daten, die über Foto Heinz zugänglich sind. Foto Heinz haftet nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner Mitarbeiter. Die Schadenersatzpflicht bei leichter Fahrlässigkeit wird dagegen ausgeschlossen.
4.5. Bei Ausfällen von Diensten wegen ausserhalb des Verantwortungsbereichs von Klubarbeit liegenden Störung en erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten.
V. Kundenverpflichtung im Internet
5.1. Die Nutzung der Foto Heinz-Dienstleistungen durch Dritte sowie die Weitergabe von Dienstleistungen von Foto Heinz bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Klubarbeit
5.2. Es besteht von Foto Heinz keine Prüfungspflicht der Seite des Auftragsgebers. Foto Heinzbehält sich das Recht vor, das Angebot des Auftragsgebers zu sperren, falls dieser Programme auf seinem virtuellen Server installiert, die das Betriebssystem des Servers beeinträchtigen können.
5.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich bei der Nutzung der Dienstleistungen zur Einhaltung der internationalen Verhaltensstandards der Internet-Benützer (Netiquette), insbesondere zur Enhaltung des Verbots der Belästigung oder Verängstigung anderer Benutzer, dem Verbot der Versendung von Massenmails und dem Verbot des Mißbrauchs von Netzzugängen durch widmungsfremde Nutzung. Ein wiederholter Verstoß berechtigt Foto Heinz zur sofortigen Auflösung des Vertragsverhältnisses sowie zur sofortigen Sperrung der betroffenen Leistung. Weiters wird die zur Bearbeitung von Beschwerden benötigte Zeit entsprechend dem zum jeweiligen Zeitpunkt üblicherweise verrechneten Stundensatz von Foto Heinz dem Vertragspartner verrechnet.
5.4. Der Vertragspartner verpflichtet sich bei der Nutzung der Dienstleistungen die Regeln des "fair use" einzuhalten. Unter "fair use" ist insbesondere zu verstehen, dass der Vertragspartner keinen extrem hohen Traffic in der Relation zum angemieteten Webspace verursacht. Ein wiederholter Verstoß gegen die Regeln des "fair use" berechtigt Foto Heinzebenfalls zur sofortigen Auflösung des Vertragsverhältnisses sowie zur sofortigen Sperrung der betroffenen Leitung.
5.5. Foto Heinz weist den Vertragspartner ausdrücklich auf die Vorschriften des Pornographiegesetzes, das Verbotsgesetz und die einschlägigen Bestimmungen des Strafgesetzbuches hin, wonach die Übermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Der Vertragspartner verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Rechtsvorschriften und zur Übernahme der alleinigen Verantwortung für die Einhaltung dieser Vorschriften.
5.6. Der Vertragspartner verpflichtet sich weiters, Foto Heinz von jedem Schaden frei zu halten, der sonst durch die von ihm in Verkehr gebrachten Daten entsteht, insbesondere durch Verfahren wegen übler Nachrede, Beleidigung, Kreditschädigung, wegen Verletzungen des Mediengesetzes und Urheberrechtsgesetzes.
5.7. Ist der Vertragspartner ein Wiederverkäufer (Reseller), verpflichtet er sich gegenüber Foto Heinz, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen übernommenen Verpflichtungen seinen Kunden aufzuerlegen und haftet Foto Heinz gegenüber für Schäden, die aus Verletzungen dieser Verpflichtung durch seine Kunden entstehen.
VI. Datensicherung und Datenschutz
6.1. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des TKG ist Klubarbeit berechtigt, personenbezogene Vermittlungsdaten für Zwecke der Verrechnung des Entgelts zu speichern. Nicht personenbezogene Verbindungsdaten und sonstige Logs können zum Schutz eigener und fremder Rechner gespeichert und ausgewertet sowie zur Behebung technischer Mängel verwendet werden. Inhaltsdaten werden weder ausgewertet, noch über das technische Mindestmass hinaus zwischengespeichert.
6.2. Weder diese Daten, noch Inhalts- oder sonstige Kundendaten werden außerhalb des Rahmens der gesetzlichen Erfordernisse oder der Notwendigkeiten zum Betreiben eines Internetknotens an Dritte weitergegeben. Persönliche Nachrichten oder Daten des Vertragspartners werden nicht eingesehen.
6.3. Foto Heinz ergreift alle technisch möglichen und bekannten Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen. Foto Heinz ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es jemandem gelingt auf rechtswidrige Art und Weise an diese Daten heranzukommen und sie weiterzuverwenden. Die Geltendmachung von Schäden der Vertragspartei oder Dritter gegenüber Foto Heinz aus einem derartigen Zusammenhang wird einvernehmlich ausgeschlossen.
6.4. Foto Heinz behält sich vor, Vertragspartner, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass von ihrem Anschluss Netzaktivitäten ausgehen, die entweder sicherheits- oder betriebsgefährdend für Klubarbeit oder andere Rechner, gesetzwidrig oder belästigend sind, unverzüglich und ohne Vorwarnung physisch und/oder logisch vom Internet zu trennen. Die Kosten der Erkennung und Verfolgung der Aktivitäten, der Unterbrechung der Verbindung und jeglicher Reparaturen werden mit den zum jeweiligen Zeitpunkt von Klubarbeit üblicherweise verrechneten Stundensätzen dem Vertragspartner verrechnet. Haftungen von Foto Heinz auch gegenüber Dritten aufgrund der Abtrennung vom Internet werden für diese Fälle ausgeschlossen.
6.5. Foto Heinz ist berechtigt, personenbezogene Daten der Vertragspartner, insbesondere Name, akademischen Grad, Adresse, Telefonnummer, E-mail-Adresse und Geburtsdatum in jenem Umfang zu ermitteln und zu verarbeiten, in welchem dies vom berechtigten Zweck des Datenverarbeiters umfasst ist. Kundendaten werden zum Zwecke der Planung, Vermarktung, Kostenrechnung und betriebsinterner Statistiken bis maximal fünf Jahre nach Vertragsbeendigung gespeichert. Die Weitergabe von personenbezogenen Kundendaten erfolgt nur auf gesetzlicher Grundlage. Insbesondere ist Klubarbeit gemäß § 100 Abs 3 TKG ermächtigt, belästigten Internet-Teilnehmern die Identität des Verursachers bekannt zu geben. Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass Foto Heinz Kundendaten gemäß § 96 TKG zur Erstellung eines Teilnehmerverzeichnisses verwenden kann.
VII. Haftungsausschluß
7.1 Foto Heinz haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch Dienste von Foto Heinzzugänglich sind. Der Vertragspartner verpflichtet sich , sich bei der Nutzung der von Foto Heinz angebotenen Dienste an die österreichischen und internationalen Rechtsvorschriften zu halten. Sofern der Vertragspartner seinerseits Wiederverkäufer ist, wird er diese Verpflichtung seinen Kunden auferlegen und alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die gesetzwidrige Verwendung der angebotenen Dienste und Datenleitungen zu unterbinden.
VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
8.1 Als Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus Verträgen zwischen Foto Heinzund seinen Vertragspartnern ist Kitzbühel vereinbart. Auf Verträge, die aufgrund dieser AGBs geschlossen werden, ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.
8.2 Soweit gesetzliche Bestimmung dies nicht ausschließen, gilt das sachliche zuständige Gericht in Kitzbühel als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus Verträgen zwischen Foto Heinz und seinen Vertragspartnern vereinbart
IX. Sonstiges
9.1. Alle Erklärungen von Foto Heinz können auf elektronischem Weg an die Vertragspartner gerichtet werden.
9.2. Bei Registrierung einer .AT Domain stimmt der Kunde bzw. der Domainbesitzer den AGB von NIC.AT, welche unter: http://www.nic.at/german/agbs.html zu finden sind zu.